Gestaltung allgemeiner Geschäfts- und Vertragsbedingungen (AGB)

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Als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bezeichnet man alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen hingegen nicht vor, wenn die Vertragsbedingungen zwischen den Parteien im Einzelnen ausgehandelt und somit einvernehmlich in den Vertrag aufgenommen werden.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt im Rechtsverkehr erhebliche Relevanz zu. Sie ermöglichen es dem Verwender den Vertrag einseitig zu gestalten. Dies beinhaltet einen nicht zu unterschätzenden Vorteil des Verwenders. Gleichzeitig beinhaltet das Gesetz rechtliche Vorgaben, die zur Wirksamkeit zwingend eingehalten werden müssen:

  • auf die Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen muss ausdrücklich hingewiesen werden
  • der anderen Vertragspartei muss die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme des Inhalts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben werden.

Eine Erleichterung der oben genannten rechtlichen Voraussetzungen ist im Falle der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Rahmen einer Rechtsbeziehung zwischen Unternehmern gemäß § 14 BGB gegeben. In diesem Fall reicht zur wirksamen Einbeziehung unter Umständen sogar nur eine stillschweigende Willenserklärung.

Allgemeine Geschäftsbeziehungen unterliegen dem Transparenzgebot, d.h. überraschende und unklar formulierte Regelungen dürfen nicht enthalten sein. Die Einbeziehung einer Klausel scheitert daher, wenn die Voraussetzungen des Transparenzgebots nicht erfüllt sind.

Tätigkeitsspektrum im Bereich der AGB Erstellung und Überprüfung

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