Wohnungseigentumsrecht

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Das Wohnungseigentumsrecht als Teilbereich des Immobilienrechts ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Das Wohnungseigentum ist ein Sondereigentum, steht ausschließlich den Eigentümern zu und ist auf die Wohnräume bzw. Geschäftsräume beschränkt. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander sowie die Verwaltung des Wohnungseigentums. Die Eigentümerversammlung fasst als Verwaltungsorgan Beschlüsse für das Gesamteigentum und die Verwaltung betreffend.

In die eigenen vier Wände, die Wohnung, das Haus steckt der Mensch vermutlich die meiste Zeit und Arbeit! Denn wenig im Leben ist so wichtig, wie ein Dach über dem Kopf. Ob als Verwalter, Beirat, Miteigentümer oder als Vermieter, immer wieder tauchen auch bekannte rechtliche Problemstellungen auf.

Tätigkeitsspektrum im Bereich Wohnungseigentumsrecht

Sie haben ein rechtliches Problem im Bereich des Wohnungseigentumsrechts und suchen einen Anwalt, der Sie bei allen Fragen zum Thema Wohnungseigentumsrecht umfassend berät? Gerne stehen wir Ihnen in allen wichtigen wohnungseigentumsrechtlichen Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
  • Rechte und Pflichten des Verwalters von Wohnungseigentum
  • Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • Beschlussanfechtungsklagen
  • Mietrecht
  • Überprüfen von Jahresabrechnungen und von Wirtschaftsplänen
  • Fragen des Wohnungseigentumsgesetzes

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