Unbrauchbare Architektenplanung – BGH Urteil vom 21.04.2013
Ein Architekt hat nur in den seltensten Fällen die unbeschränkte Möglichkeit, eine Planung unter Ausnutzung aller technischen und künstlerischen Freiheiten zu erstellen. Regelmäßig ist die Tätigkeit des Architekten durch die mögliche Bausumme des Bauherrn limitiert.