Vertragsrecht

Sie suchen einen Anwalt für allgemeines Vertragsrecht?

Das allgemeine Vertragsrecht beinhaltet Regelungen für alle Vertragsarten innerhalb sowie außerhalb des Zivilrechts. Im Rahmen des BGB kommt dem Kauf-, Werk-, Dienstleistungs- und Mietvertrag am meisten Bedeutung zu. Daneben gibt es gesetzlich nicht geregelte Vertragstypen wie den Leasing- oder den Fitnessstudiovertrag, bei welchen es sich um „gemischte Verträge“ handelt.

Geprägt ist das allgemeine Vertragsrecht vom Grundsatz der Vertragsfreiheit, d.h. grundsätzlich ist jeder in der Ausgestaltung seines individuellen Vertrages frei. Dies beinhaltet viele Gestaltungsmöglichkeiten gleichzeitig aber auch rechtliche Risiken!

Vom Kaufvertrag bis zum Kreditvertrag, privat oder geschäftlich: Verträge sind in vielen Bereichen von grundlegender Bedeutung.

Langjährige Erfahrung auch bei schwierigen Vertragsgestaltungen

Wir beraten in – teilweise über Jahrzehnte – gewachsenen Mandatsverhältnissen sowohl Privatpersonen, kleine und mittelständische Unternehmen als auch Großkonzerne in mannigfaltigen Vertragsangelegenheiten.

Wir helfen, dass Ihre Verträge sicher und belastbar sind.

Tätigkeitsspektrum im Bereich des allgemeinen Vertragsrechts

Sie haben ein rechtliches Problem im Bereich des allgemeinen Vertragsrechts und suchen einen Anwalt, der Sie in allen Fragen zum Thema Vertragsrecht umfassend berät? Gerne stehen wir Ihnen bei allen wichtigen vertragsrechtlichen Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Beratung vor Vertragsabschluss
  • Prüfung bestehender Vertragswerke
  • Entwurf eigener Verträge für alle Bereiche
  • Verfahren aus Vertragsstreitigkeiten
  • Durchsetzung von Ansprüche aus Verträgen
  • Rechtsgutachten zu Verträgen

Sie benötigen anwaltliche Beratung im Bereich Vertragsrecht?