Maklerrecht

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Das Maklerrecht als Teil des Immobilienrechts umfasst die Rechtsfragen rund um die Beauftragung eines Maklers. Der Maklervertrag basiert auf dem Erfolgsprinzip, d.h. nur wenn die Tätigkeit des Maklers auch Erfolg hatte und ein Vertrag (Mietvertrag oder Immobilienkaufvertrag) zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten abgeschlossen wird, ist der Makler zur Geltendmachung einer Maklerprovision berechtigt.

Die Tätigkeit von Maklern stößt manches Mal auf Unverständnis und nicht immer wird die erbrachte Leistung als solche erkannt und gewürdigt. Bei einer vermittelnden Tätigkeit bleibt es auch nicht immer aus, dass es zu Missverständnissen kommt. Wir beraten Sie umfassend in allen Fragestellungen.

Tätigkeitsspektrum im Bereich Maklerrecht

Sie haben ein rechtliches Problem im Bereich des Maklerrechts und suchen einen Anwalt, der Sie bei allen Fragen zum Thema Maklerrecht umfassend berät? Gerne stehen wir Ihnen in allen wichtigen maklerrechtlichen Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Provisionen
  • Fragen zur geplanten Gesetzesänderung „Bestellerprinzip“
  • Beratungspflicht
  • Vollmachten
  • Allgemeine Maklerbedingungen
  • Haftungsfragen

Sie benötigen anwaltliche Beratung im Bereich Maklerrecht?