Augen auf beim Autokauf – 6 Monate und keinen Tag länger
Wir geben für Autos erhebliche Summen aus, der Kauf eines [...]
Wir geben für Autos erhebliche Summen aus, der Kauf eines [...]
Eine Patientenverfügung dient der Sicherstellung Ihrer Wünsche im Falle von Krankheit oder [...]
Eine Änderung im Telemediengesetz ist derzeit in aller Munde. Sie wird vermeintlich unterstützt durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Doch ganz so einfach ist das wohl nicht.
Wer hat bei groben Behandlungsfehlern die Beweislast zu tragen? Mit dieser Frage hat sich der BGH in dem Urteil vom 10.05.2016, AZ: VI ZR 247/15, zu beschäftigen.
Das Problem ist bekannt: unterzeichnet man einen Fitness-Studiovertrag, ist man regelmäßig für 24 Monate vertraglich gebunden. Die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung eines solchen Dauerschuldverhältnisses sind hoch.