Ärger mit dem Textilreiniger wegen verschwundenem oder beschädigtem Pelzmantel?

Bislang hatten sich die chemischen Reiniger weitgehend von jeglicher Haftung freigezeichnet und – vorsorglich – die Haftung auf das 15fache des Reinigungspreises beschränkt.

Es gehört wenig Phantasie dazu, vorher zusehen, dass der 15fache Reinigungspreis eines Pelzmantels in keinem Verhältnis zu dem möglichen tatsächlichen Wert des Mantels steht.

Die Verbraucherverbände haben dagegen geklagt und der BGH hat nunmehr in einer aktuellen Entscheidung vom 04.07.2013, AZ: VII ZR 249/12, festgestellt, dass diese Klauseln jedenfalls einen Verbraucher unangemessen benachteiligen und damit unwirksam sind.

Dies bedeutet, dass bei Verlust oder Beschädigung der Reiniger in Höhe des tatsächlichen Schadens in Haftung genommen werden kann. Maßgebend ist der tatsächliche Wert des beschädigten oder verlorengegangenen Gegenstandes.