Zweistufige Ausschlussfrist in AGB, immer noch eine Gefahr für den Arbeitnehmer?

Ist in einem vorformulierten Arbeitsvertrag – den der Arbeitgeber in seinem Unternehmen für eine Vielzahl von Verträgen verwendet – (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) geregelt, dass von dem Arbeitgeber abgelehnte Ansprüche binnen einer Frist von drei Monaten einzuklagen sind, um deren Verfall zu verhindern, genügt bereits die Erhebung der Kündigungsschutzklage, um das Erlöschen der vom Ausgang des Kündigungsschutzrechtstreits abhängigen Annahmeverzugsansprüche des Arbeitgebers zu verhindern.

2015-01-19T20:10:59+01:0019.03.2008|Rechtsprechung|
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