Muss der Gläubiger zur wirksamen Fristsetzung einen bestimmten Zeitraum oder einen Endtermin angeben?
Eine aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den Anforderungen an eine Fristsetzung für Rücktritt (§ 323 I BGB) und Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 I S. 1 BGB) beantwortet diese Frage.